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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 11.08.22 22:29
Die Koalition also etwa schon? Geht man nach der Reaktion von Fr. Liebermann waren Allianz und CDSU nicht unbedingt begeistert von ihren Eskapaden in letzter Zeit - zurecht!
Immerhin wissen potentielle Koalitionspartnerinnen jetzt, worauf sie sich gefaßt machen müssen, wenn sie mit Ihnen koalieren wollen.

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Dr. Christ   @drchrist · 11.08.22 22:06
Es geht nicht um irgendeine Agenda, sondern um verfassungsrechtliche Erwägungen. Außerdem haben wir bewusst bei der Beratung des Entwurfes in der Fraktion auf die Fraktionsdisziplin verzichtet. Von einem "Hintergehen" der eigenen Bundeskanzlerin kann somit nicht die Rede sein.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 11.08.22, 21:58
Wie sich im Bundestag herausstellt, ist die grüne Spitzenkandidatin #Christ offenbar gewillt, für ihre Agenda die Koalition, ihre Partei und sogar ihre Bundeskanzlerin zu hintergehen. Das weckt böse Erinnerungen an vergangenen Herbst, sollte Sie womöglich Kanzlerin werden.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 11.08.22 21:58
Wie sich im Bundestag herausstellt, ist die grüne Spitzenkandidatin #Christ offenbar gewillt, für ihre Agenda die Koalition, ihre Partei und sogar ihre Bundeskanzlerin zu hintergehen. Das weckt böse Erinnerungen an vergangenen Herbst, sollte Sie womöglich Kanzlerin werden.

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Enrico Meier   @leftleftleft · 11.08.22 18:08
#Forum ist komisch. Wieso braucht es die Partei, wenn #SDP, #Gruene, #vPiraten und #Allianz quasi jeden einzelnen Punkt des Wahlprogramms genauso für sich claimen könnten? Politische Austauschbarkeit in Tradition aller liberaler Kleinstparteien der letzten 2 Jahre.

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jwissler   @jwissler · 11.08.22 17:45
Ich danke dem Vorstand meiner Partei das alle wichtigen Schritte, so rasch vorangebracht wurden. Ich freue mich auf den Wahlkampf und auf all das was ansteht. Wir haben ein starkes Team im Vorstand, ein tolles Wahlprogramm und einen tollen Spitzenkandidat.

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Dr. Christ   @drchrist · 10.08.22 20:01
Und wo habe ich das bitte getan?

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 10.08.22 19:06
Dem Gegenüber falsche Aussagen in den Mund zu legen, ist kein guter Diskussionsstil. Sie sollten das vielleicht überdenken.

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Dr. med. Anastasya Liebermann   @liebenasty · 10.08.22 17:23
Es ist schon bemerkenswert wenn die Fraktion einen solchen Antrag gegen die eigene Bundeskanzlerin durchdrücken will.

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Jan Friedlaender
Verifiziert
  @Friedl · 10.08.22 17:04
Wem wäre denn mit einer Abschaffung des §166 überhaupt geholfen?

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Dr. Christ   @drchrist · 10.08.22 16:24
Nachtrag: Wollen Sie damit andeuten, dass die Opfer selbst daran Schuld sind, dass radikale (islamistische) Fundamentalisten sie angegriffen und getötet haben? Na herzlichen Glückwunsch. Auch in Deutschland hat die Norm Terroranschläge nicht verhindert. Wenn wir jetzt dem Willen von religiösen, gewaltbereiten Fundamentalisten nachgingen, wäre dem öffentlichen Frieden jedenfalls nicht abgeholfen.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 10.08.22, 14:43
Das ist wiederum Ihre Einzelmeinung. Die Gerichte in Deutschland sehen das tatsächlich anders. Selbst das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein durch diesen Paragraphen verhängtes Verbot. (Und das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den selben Fall überhaupt zu behandeln.) Und das ist auch gut so. Der §130 reicht schlicht nicht aus, da er nur Personengruppen, nicht aber die Weltanschauungen an sich schützt. Wohin eine Abschaffung führt, sieht man gerade in Frankreich, dessen Laizismus Sie doch so hoch loben. Seit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz Ende 2016 bis heute gab es in Deutschland 5 bestätigt islamistische Anschläge mit zwei Toten und sieben Verletzten. Im selben Zeitraum fanden in Frankreich hingegen sage und schreibe 19 [sic!] Anschläge mit 24 Toten und 77 Verletzten statt. Ein eklatanter Unterschied, der auch damit zusammenhängt, daß in Frankreich der Staat sich notwendigem Handeln in der Religionspolitik entzieht. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, der §166 ist wichtig und rechtens, denn er schützt Leben.

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Jan Friedlaender
Verifiziert
  @Friedl · 10.08.22 16:10
Absolute Zustimmung, Frau Bundeskanzlerin. Danke für das klare Statement.

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Dr. Christ   @drchrist · 10.08.22 15:57
Vielleicht beschäftigen Sie sich mal lieber mit der einschlägigen Judikatur, anstatt sich online zu blamieren. Die einschlägige Verfassungsbeschwerde hat sich nicht gegen § 166 StGB, sondern gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gewendet - eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz und gegen eine Entscheidung ist natürlich ein Unterschied. Ein Verfahren, das sich tatsächlich gegen § 166 StGB gerichtet hat, wurde 1969 tatsächlich als unzulässig zurückgewiesen, aber nur, weil es sich bei § 166 StGB um vorkonstitutionelles Recht gehandelt hat, weswegen das BVerfG nicht zuständig war und das Gericht die Norm von sich aus unangewendet lassen musste. Eine solche Richtervorlage kommt nur in Betracht, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer Norm überzeugt (Betonung!) ist. Bevor Sie also Sachen behaupten, denen es an der Richtigkeit fehlt, sollten Sie sich mal lieber richtig informieren, bevor Sie sich auf Twitter noch blamieren. Gut gemeinter Tipp.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 10.08.22, 14:43
Das ist wiederum Ihre Einzelmeinung. Die Gerichte in Deutschland sehen das tatsächlich anders. Selbst das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein durch diesen Paragraphen verhängtes Verbot. (Und das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den selben Fall überhaupt zu behandeln.) Und das ist auch gut so. Der §130 reicht schlicht nicht aus, da er nur Personengruppen, nicht aber die Weltanschauungen an sich schützt. Wohin eine Abschaffung führt, sieht man gerade in Frankreich, dessen Laizismus Sie doch so hoch loben. Seit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz Ende 2016 bis heute gab es in Deutschland 5 bestätigt islamistische Anschläge mit zwei Toten und sieben Verletzten. Im selben Zeitraum fanden in Frankreich hingegen sage und schreibe 19 [sic!] Anschläge mit 24 Toten und 77 Verletzten statt. Ein eklatanter Unterschied, der auch damit zusammenhängt, daß in Frankreich der Staat sich notwendigem Handeln in der Religionspolitik entzieht. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, der §166 ist wichtig und rechtens, denn er schützt Leben.

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Dr. Kerstin Siegmann   @drsiegmann · 10.08.22 15:26
Ich habe nicht ohne Grund den Antrag zur Abschaffung von §166 StGB meiner Fraktion, der im Bundestag debattiert wird, nicht mitgetragen. Religionsfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut und wird neben Glauben und Gewissen explizit genannt. §166 ist ein wichtiger Paragraph zum Schutze aller Religionen und muss erhalten bleiben. Ich schlage eher vor, über eine Reform des Paragraphen und eine Konkretisierung dessen zu sprechen, als ihn einfach abzuschaffen!

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Dr. med. Anastasya Liebermann   @liebenasty · 10.08.22 14:53
Im Übrigen zum wiederholten Mal ein Antrag, der den Überzeugungen der Koalitionspartner widerstrebt und nicht abgesprochen wurde.
Guter Stil geht anders.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 10.08.22 14:43
Das ist wiederum Ihre Einzelmeinung. Die Gerichte in Deutschland sehen das tatsächlich anders. Selbst das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein durch diesen Paragraphen verhängtes Verbot. (Und das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den selben Fall überhaupt zu behandeln.) Und das ist auch gut so. Der §130 reicht schlicht nicht aus, da er nur Personengruppen, nicht aber die Weltanschauungen an sich schützt.
Wohin eine Abschaffung führt, sieht man gerade in Frankreich, dessen Laizismus Sie doch so hoch loben. Seit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz Ende 2016 bis heute gab es in Deutschland 5 bestätigt islamistische Anschläge mit zwei Toten und sieben Verletzten. Im selben Zeitraum fanden in Frankreich hingegen sage und schreibe 19 [sic!] Anschläge mit 24 Toten und 77 Verletzten statt. Ein eklatanter Unterschied, der auch damit zusammenhängt, daß in Frankreich der Staat sich notwendigem Handeln in der Religionspolitik entzieht.

Ob Ihnen das gefällt oder nicht, der §166 ist wichtig und rechtens, denn er schützt Leben.

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Dr. Christ   @drchrist · 10.08.22 00:58
Pardon, Artikel 103 II GG, 103 III GG ist ne bis in idem.

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Dr. Christ   @drchrist · 10.08.22 00:57
Also zunächst einmal verstößt § 166 StGB evident gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot aus Artikel 103 III GG als lex specialis zu Artikel 20 III GG, da nicht klar ist, was mit "Beschimpfung" im strafrechtlich relevanten Sinne gemeint ist. Somit ist § 166 StGB durchaus auch geeignet, überspitzt formulierte Kritik an Religion unter Strafe zu stellen - und somit auch in die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einzugreifen. Er ist geeignet, Religionsgemeinschaften in puncto Äußerungsrecht somit auch besser zu stellen. § 130 StGB ist im Übrigen zum Schutze der Religionsausübung und der Weltanschauung im Übrigen ausreichend.

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Moritz Rehm-Haeberlin   @m_rehm · 10.08.22 00:44
Und was wollen Sie damit sagen? Offenkundig handelt es sich hier um eine Einzelmeinung, denn die römische wie evangelische Kirche stehen nach wie vor hinter der bestehenden Gesetzgebung.
Fest steht: Der Paragraph ist nach wie vor geeignet, um den öffentlichen Frieden zu wahren. Denn nicht nur Christen werden dadurch geschützt, sondern alle. Egal welcher Religion oder Weltanschauung. Auch Sie.

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BreitenbergerL   @BreitenbergerL · 10.08.22 00:14
Ich kandidiere für eine zweite Amtszeit als Bundespräsident.
Ich möchte meine bisherige Arbeit als Staatsoberhaupt zum Wohle aller Menschen die hier leben fortführen

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Dr. Christ   @drchrist · 09.08.22 23:38
Für Sie vielleicht ein weiterer Lesetipp: Artikel 20 III GG i. V. m. Artikel 103 II GG.
Und selbst Menschen aus der Kirche wie Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, befürwortet die Abschaffung.

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